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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Grafik- & Kommunikationsdesign
Inhaber: Dipl. Grafik- und Kommunikationsdesignerin [U5] Varina Langer,
Bahnhofstr. 28b, 85386 Eching

1. Allgemeines

1.1.  Die Firma Grafik- & Kommunikationsdesign (Inh. Varina Langer), nachfolgend auch „V. Langer" genannt, erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden "Kunde" genannt) ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn V. Langer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen durch V. Langer, auch wenn später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

1.3.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Wunsch in schriftlicher Form von V. Langer erhältlich oder online auf der Website von V. Langer abrufbar. Der Kunde erkennt mit der Annahme des Angebotes oder einer Auftragsbestätigung durch V. Langer und/oder dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich als rechtsverbindlich an.

 

2. Kundendaten

2.1.  Der Kunde hat unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Email-Adresse sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen, sofern diese Daten für ein laufendes Vertragsverhältnis erforderlich sind.

2.2.  Bei Beauftragung von Dritten werden nur die für den jeweiligen Auftrag notwendigen Daten übermittelt.

2.3.  Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. (Siehe 21.)

 

3. Angebote

3.1.  Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. V. Langer verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen.

3.2.  Prospekte und allgemeinen Unterlagen sind in Bezug auf Preise und Lieferungsmöglichkeiten freibleibend. Vom Kunden erteilte Aufträge werden für V. Langer erst binden, wenn sie gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt worden sind. Der Inhalt der Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend.

 

4. Bereitstellung von Material durch Kunden

4.1.  Der Kunde liefert Bilddaten in einem üblichen Dateiformat(*.jpg, *.gif, *.tiff, *.eps, *.pdf). Texte und Tabellen werden in einem der folgenden Dateiformate(*.txt, *.rtf, *.doc, *.pdf, *.xls) akzeptiert. Bei Lieferung von Dateien in abweichenden Formaten kann V. Langer Gebühren für die Konvertierung verlangen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf OS X Macintosh-kompatiblen Datenträgern. Die Übergabe digitaler Daten erfolgt auf einem geeigneten Datenträger. In Einzelfällen kann Material vom Kunden auch per Email übertragen werden. Sonstige Materialien werden persönlich vom Kunden an einen Vertreter von V. Langer übergeben.

4.2.  Der Kunde liefert die Bilder in der Größe (in Pixel), in der sie verwendet werden sollen. Für aus anderen Auflösungen resultierende Qualitätsverluste ist V. Langer nicht verantwortlich.

4.3.  Alternativ können Texte in geeigneter gedruckter Form oder als Scanvorlage und Bilder als Original (Foto, Druck, Zeichnung) geliefert werden. Kosten, die durch die Digitalisierung der Daten entstehen, werden - sofern nicht anders vereinbart - zusätzlich berechnet.

4.4.  Können vereinbarte und terminierte Leistungen aus Gründen, die V. Langer nicht zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.), nicht erbracht werden, so werden Warte- / Ausfallzeiten in Höhe der betroffenen Leistungskontingente trotzdem in Rechnung gestellt. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 6 Monate, so ist V. Langer berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Kunde zu tragen.

4.5.  Für den Verlust von Daten und Programmen des Kunden haftet V. Langer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde verpflichtet sich von allen digitalen Daten, die er V. Langer zukommen lässt ein Backup zu behalten, jegliches andere Material, das er V. Langer zukommen lässt, muss dem Kunden als Fotografie oder Kopie vorliegen.

4.6.  Vom Kunden gelieferte Daten und Materialien bleiben dessen Eigentum.

 

5. Technische Unterstützung

5.1.  Bei Fragen zu Dateiformaten, Software und EDV leistet V. Langer eingeschränkt technische Beratung. Jede technische Unterstützung die den Rahmen von 15 Minuten übersteigt wird als IT- Service mit einem Stundensatz von 40 € abgerechnet.

5.2. Bei Webhosting- oder Webdesignverträgen leistet V. Langer eingeschränkt technische Unterstützung per Email oder Telefon. V. Langer ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten. Ausnahmen gelten bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit.

 

6. Änderungswünsche/ Mehrkosten

6.1.  Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden hat V. Langer vorher anzukündigen. Geschieht dieses nicht, können Mehrkosten in Höhe von 30 % der Herstellungskosten geltend gemacht werden.

6.2.  Bei der Auswahl von speziellen Diensten durch den Kunden zur Fertigstellung seines Auftrags, die über den Standard hinaus gehen (z.B. von spezieller Software, Websitemodulen, Schauspielern, Modellen, Sprechern, Moderatoren, Papieren, Farben, etc.) bedarf es einer Angebotserweiterung durch V. Langer in Abstimmung mit dem Kunden. Wünscht der Kunde die Erweiterung des Standards, so hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1.  Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2.  Sämtlichen Tätigkeiten und Leistungen, die durch V. Langer für den Kunden erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Vergütung ist nach Aushändigung oder Übersendung einer Rechnung durch V. Langer - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - innerhalb von 10 Tagen fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart ist.

7.3.  Entwürfe, Layouts, filmische Leistungen und Programmierleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt oder wird die Nutzung kostenlos überlassen, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist V. Langer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

7.4.  Einmalige Einrichtungsgebühren können nicht rückerstattet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Internetspeicherplatz in Verzug, so behält sich V. Langer nach entsprechender Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der Email bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreischaltung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.

7.5.  Bis zur vollständigen Bezahlung gelieferter Produkte und Leistungen bleibt V. Langer deren Eigentümer.

7.6.  Die Bezahlung für Webspace und Domains erfolgt immer im Voraus für ein Jahr, sofern nicht ausdrücklich abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Ein Domainname kann zu jeder Zeit gekündigt oder umkonnektiert werden. Hierfür im Voraus geleistete Zahlungen werden jedoch nicht rückerstattet.

 

8. Lieferung

8.1.  Der Zeitpunkt der Ablieferung des Endergebnis (z.B. Film, Website, Reinzeichnung, Druckerzeugnis) wird zwischen V. Langer und dem Kunden bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. V. Langer unterrichtet den Kunden im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

8.2.  Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und verstehen sich zuzüglich der Transportdauer. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie der Verkäufer nicht ausdrücklich nach Auftragseingang bestätigt hat.

8.3.  Die Angabe von Lieferterminen für Internetprojekte, Filme oder Programmierleistungen erfolgt in jedem Fall unverbindlich, da der individuelle Entwicklungsaufwand keine Aussage über einen verbindlichen Liefertermin zulässt. Die Lieferung von Internetseiten erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, über das Internet (per Email, HTTP- oder FTP-Upload auf einen entsprechenden Webserver) oder auf einem Datenträger (CD-Rom oder DVD-Rom).

8.4.  Erkennt V. Langer, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat sie den Kunden unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

8.5.  Wünscht der Kunde nachträglich eine Expresslieferung, so hat er die entsprechenden Mehrkosten zu tragen (z.B. Kurier, Expresszuschlag Druckereien, etc.) zzgl. eines Expresszuschlags von 30% der Auftragssumme.

8.6.  Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die V. Langer trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Wetter etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

8.7.  Hält V. Langer den Abgabetermin nicht ein, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist, mindestens aber eine Arbeitswoche, zu setzen, binnen derer V. Langer die Musterkopie abzuliefern hat. Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften.

8.8.  Kann der Liefertermin aus Gründen, die V. Langer nicht zu vertreten hat nicht einhalten werden, siehe 4.4.

 

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1.  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nur eingeschränkt möglich. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er eventuell anfallende Mehrkosten zu tragen. (Siehe 6.)

9.2.  Insbesondere bei der Herstellung von Filmen gilt: Hat der Kunde nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche, ist V. Langer verpflichtet, die Änderungen – gegen Rechnung - vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass V. Langer die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist V. Langer berechtigt die Änderung abzulehnen. Dem Kunden steht dann ein gesondertes Kündigungsrecht zu. Die bis dahin angefallenen Vorkosten hat er zzgl. eines Ausfallhonorars in Höhe von 70% der Auftragssumme zu erstatten. Änderungswünsche nach Beginn der Herstellung sind nur zu berücksichtigen, wenn eine Einigung über die zusätzlichen Kosten erfolgt, und V. Langer ihnen schriftlich zustimmt.

 

10. Abnahme/Freigabe

10.1. V. Langer wird unmittelbar nach Fertigstellung des Auftrags dem Kunden eine Musterkopie/Reinzeichnung zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er das Endergebnis in der hergestellten Fassung abnimmt. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen keine Äußerung des Kunden, gilt das Endergebnis als abgenommen.

10.2. V. Langer wird nach Fertigstellung eines Zwischenschrittes (Rohschnitt/Entwurf/Konzept) Absprache mit dem Kunden halten. Der Kunde verpflichtet sich eine Erklärung dazu abzugeben, ob er den hergestellten Zwischenschritt so abnimmt oder welche Änderungswünsche im Maße des Angebots er hat. Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine Äußerung des Kunden oder beschließt dieser zu diesem Zeitpunkt das Projekt ganz zu beenden, so hat er angefallenen Vorkosten zzgl. eines Ausfallhonorars in Höhe von 70% der Auftragssumme zu erstatten, soweit nichts anderes im Angebot festgehalten wurde oder V. Langer eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erwirbt in diesem Fall keinerlei Nutzungsrechte, sondern begleicht durch die Zahlung des Ausfallhonorars und die angefallenen Vorkosten lediglich die bis dahin investierte Arbeit und Zeit von V. Langer.

10.3. Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Produktion oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn V. Langer diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische Differenzen in der Umsetzung der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.

10.4. Sofern der Auftrag nach einem genehmigten Konzept gefertigt ist und qualitativ den vereinbarten Anforderungen entspricht, und, soweit er vom Konzept abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Vorgaben des Kunden beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sogenannter Geschmacksretouren).

10.5. Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

 

11. Reklamationen

11.1. Nach Erbringung der Dienstleistung gilt eine Reklamationsfrist von 14 Tagen. Ist innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Reklamation eingegangen gilt die Leistung als vollständig anerkannt. Die Reklamation einzelner Teile einer Leistung hat keine Auswirkung auf die anderen Teile der Leistung.

 

12. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

12.1. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten und anderer Projekte selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Inhalte nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen.

12.2. Bei juristisch fragwürdigen Inhalten ist der Kunde verpflichtet, V. Langer umgehend darüber zu informieren. V. Langer ist in einem solchen Fall berechtigt, die entsprechenden Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. deren Veröffentlichung zu untersagen. Sollte die Veröffentlichung durch den Kunden eigenmächtig erfolgen, ist V. Langer - sofern technisch möglich - berechtigt, den Zugang zu der entsprechenden Internet-Domain sofort zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Ein solches Ereignis zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1000,00 zu Lasten des Kunden nach sich.

12.3. Der Kunde ist verpflichtet, die übergebenen Korrekturabzüge bzw. Webseiten sorgfältig auf Inhalt und Richtigkeit zu überprüfen. Mit einer Freigabe per Email oder seiner Unterschrift gibt er das Projekt zur Veröffentlichung frei. Die abgelieferten Projektergebnisse gelten als abgenommen. Für nachträglich auftretende Fehler ist der Kunde selbst verantwortlich.

 

13. Urheberrecht und Nutzungsrechte

13.1. Aufträge, deren wesentlicher Bestandteil gestalterische Leistungen (Design, Programmierung, etc.) sind, basieren auf den Bestimmungen eines Urheberwerkvertrages, der die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen besonders berücksichtigt.

13.2. Entwürfe und Layouts dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung (auch von Teilen) ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist V. Langer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

13.3. Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

13.4. Sofern nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf in diesen Fällen der schriftlichen Genehmigung durch V. Langer. Bei Internetseiten geht ein begrenztes Nutzungsrecht für die Zeit des Vertragsverhältnisses und erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung, auf den Kunden über. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht über die Vertragsdauer hinaus erwerben.

13.5.  Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Quelltexten und Programmierleistungen. Ausnahmen gelten bei der Verwendung nach GNU lizenzierter Bestandteile der Programmierung.

13.6.  Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

13.7. An geeigneter Stelle (z.B. Fotos, Impressum) werden Hinweise auf die Urheberstellung von V. Langer aufgenommen. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von V. Langer zu entfernen.

13.8. V. Langer verpflichtet sich, die Urheberrechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Demzufolge überträgt V. Langer dem Kunden die einfachen Nutzungsrechte an und aus dem Film zur Verwertung im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich), soweit sie V. Langer selbst zustehen, von den Filmschaffenden nach den bestehenden Tarifverträgen übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.

13.9. Will der Kunde über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film erwerben, muss hierüber mit V. Langer eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

13.10. Der Rechtserwerb durch den Kunden umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, insbesondere das einfache Recht den Film entsprechend dem zwischen den Parteien vereinbarten Zweck auszustrahlen. Soweit die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder ähnlichen Organisationen zustehen, werden diese nicht übertragen.

13.11. Der Kunde hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden.

13.12. Der Kunde ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von V. Langer genehmigten Änderungen durch V. Langer vornehmen zu lassen, soweit V. Langer marktübliche Preise ansetzt.

13.13. Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie/Reinzeichnung an den Kunden, aber erst bei vollständiger Bezahlung der Rechnung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Kunden der Einsatz der von V. Langer erbrachten Leistungen nicht gestattet. V. Langer kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. (Siehe auch 10.2)

13.14. Das Eigentum an allen für die Herstellung des Auftrags von V. Langer selbst erstellten Materialen wie Grafiken, Bilder, Texte, Drehbücher, Filme, Animationen, Unterlagen, etc. verbleiben bei V. Langer. V. Langer überträgt dem Kunde keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialen und Unterlagen, insbesondere auch nicht hinsichtlich der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen.

13.15.  V. Langer gewährleistet, dass übertragene Rechte nicht gegen Urheberrechte oder sonstige Persönlichkeitsrechte eines Dritten verstoßen. V. Langer wird den Kunde gegen alle Ansprüche, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos haften, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt V. Langer unverzüglich hiervon in schriftlicher Form, V. Langer kann die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen, der Kunde stellt die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung und erkennt keine Ansprüche des Dritten an.

13.16.  Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf V. Langer - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

 

14. Referenzmaterial

V. Langer darf ihre Auftragsarbeiten (z.B. Filme, Layouts, Fotos, Texte, etc.) für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite, im Portfolio) vervielfältigen, veröffentlichen, diese angeben, darauf verweisen oder diese vorführen.

 

15. Datensicherung

15.1. Bei Webhosting-Verträgen ist der Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich.

15.2. Bei Design- oder Programmierungs-Verträgen übernimmt V. Langer die Datensicherung, bis zum Abschluss der Leistung und Übergabe an den Kunden bzw. Übertragung auf den Webserver/Webspace des Kunden.

 

16. Kündigung bei Web- und Serviceverträgen

16.1. Unbefristete Verträge (z.B. Webhosting- oder Service-Verträge) sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit einer Frist von einem Monat zum Ende das Kalenderquartals von beiden Seiten kündbar.

16.2. Eventuell bestehende Guthaben durch Vorauszahlungen werden anteilig erstattet. Davon ausgenommen sind einmalige Einrichtungspauschalen.

 

17. Rechte

17.1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann V. Langer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann V. Langer auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

17.2. Beantragte und durch jeweiligen Nic zugeteilte Domain-Namen sind Eigentum des Kunden. Die Rechte an der Website verbleiben, wenn nicht anders vereinbart, bei V. Langer.

17.3. Wenn nicht anders vereinbart, liefert V. Langer einen Quelltext.

17.4. V. Langer ist berechtigt, Dritte mit von Ihm zu erbringenden Leistungen zu beauftragen.

 

19. Haftung

19.1.  V. Langer ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. V. Langer ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der gelieferten Werke gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders für vom Kunden gelieferte Filme, Fotos, Bilder, Grafiken, Markenlogos, Töne, Musik, Texte, sonstige Multimediainhalte und Programmierleistungen.

19.2. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt V. Langer keine Haftung und garantiert nicht die Eignung oder stetige Verfügbarkeit des bereitgestellten Speicherplatzes für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software.

19.3. V. Langer haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung der bestellten Domainnamen durch den jeweiligen Nic. V. Langer haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Dem Kunden ist bekannt, dass die Registrierung von geschützten Namen rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

19.4. V. Langer haftet grundsätzlich nicht für Datenverlust, Virenbefall o. ä. auf dem Rechner des Kunden.

19.5. Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung von V. Langer für Betriebsstörungen ausgeschlossen.

19.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von V. Langer.

 

20. Höhere Gewalt

20.1. Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Wetter, Naturereignisse usw.), die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen V. Langer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

20.2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend oder unverschuldet sind. V. Langer unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.

 

21. Datenschutz

21.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) erhoben und gespeichert.

21.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sein denn, dies ist für die Erbringung einer Lieferung oder Leistung bzw. zur Beitreibung offener Forderungen notwendig.

 

22. Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes Recht

22.1. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers und Gerichtsstand ist München. V. Langer darf jedoch am Sitz des Käufers und vor sonst möglichen Gerichten klagen.

22.2. Für sämtliche Verträge ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt ausschließlich maßgebend.

 

23. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.06.2012